2a O 346/01•Landgericht Düsseldorf, 2002-06-12, 2a O 346/01
Landgericht Düsseldorf, 2002-06-12, 2a O 346/01
2a O 346/01Kantonsgericht12.06.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2a O 346/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-06-12
Aktenzeichen: 2a O 346/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0612.2A.O346.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2 a. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 2 a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 17.April 2002 durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht X und die Richterinnen am Landgericht X
für R e c h t erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten gegen
Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 1.300,-- abzuwenden, wenn nicht dieser vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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