Landgericht Düsseldorf, 2002-06-19, 34 O (Kart) 108/01

34 O (Kart) 108/01Kantonsgericht19.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 34 O (Kart) 108/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-19

Aktenzeichen: 34 O (Kart) 108/01

ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0619.34O.KART108.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 13. März 2002

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist l für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 EUR, welche auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank öder Sparkasse erbracht werden kann, vorläufig vollstreckbar.

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