Landgericht Düsseldorf, 2002-06-20, 4 O 237/01

4 O 237/01Kantonsgericht20.06.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4 O 237/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-20

Aktenzeichen: 4 O 237/01

ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0620.4O237.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 9/10 und dem Kläger zu 1/10 auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 16.000 EUR und für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.200 EUR.

Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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