45 StL 17/01•Landgericht Düsseldorf, 2002-06-28, 45 StL 17/01
Landgericht Düsseldorf, 2002-06-28, 45 StL 17/01
45 StL 17/01Kantonsgericht28.06.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 45 StL 17/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-06-28
Aktenzeichen: 45 StL 17/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0628.45STL17.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Steuerbevollmächtigte
Tenor
Gegen den Berufsangehörigen wird wegen einer Berufs-pflichtverletzung auf eien Verweis und eine Geldbuße von 5000 € erkannt.
Der Berufsangehörige trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
Angewandte Vorschriften: §§ 57 Abs. 1, 8 Abs. 1, 89, 90 StBergi.V.m. § 32 Abs. 2 BOStB.
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