004 KLs 17/02•Landgericht Düsseldorf, 2002-07-01, 004 KLs 17/02
Landgericht Düsseldorf, 2002-07-01, 004 KLs 17/02
004 KLs 17/02Kantonsgericht01.07.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 004 KLs 17/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-07-01
Aktenzeichen: 004 KLs 17/02
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0701.004KLS17.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Strafkammer
Tenor
Die Angeklagte wird wegen Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10,- € auf ihre Kosten verurteilt.
Angewendete Vorschrift: § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz
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