11 O 396/01•Landgericht Düsseldorf, 2002-07-17, 11 O 396/01
Landgericht Düsseldorf, 2002-07-17, 11 O 396/01
11 O 396/01Kantonsgericht17.07.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 11 O 396/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-07-17
Aktenzeichen: 11 O 396/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0717.11O396.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 19. Juni 2002
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die Bürgschaft einer großen deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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