Landgericht Düsseldorf, 2002-07-17, 11 O 396/01

11 O 396/01Kantonsgericht17.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 11 O 396/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-07-17

Aktenzeichen: 11 O 396/01

ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0717.11O396.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat die 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 19. Juni 2002

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die Bürgschaft einer großen deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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