Landgericht Düsseldorf, 2002-07-18, 4a O 283/01

4a O 283/01Kantonsgericht18.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 283/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-07-18

Aktenzeichen: 4a O 283/01

ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0718.4A.O283.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

IV.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 12.000,00 vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer im Gebiet der Europäischen Union ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.