Landgericht Düsseldorf, 2002-07-19, 20 S 263/01

20 S 263/01Kantonsgericht19.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 20 S 263/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-07-19

Aktenzeichen: 20 S 263/01

ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0719.20S263.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Tenor

hat die 20. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 19.07.2002

durch ihre Richter X, X und X

für R e c h t erkannt:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Schlussurteil

des Amtsgerichts Düsseldorf vom 09.11.2001

  • 32 C 11521/01 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Über das Teilanerkenntnisurteil vom 28.09.2001 hinaus

wird der Beklagte verurteilt, die Klägerin von der Mietwagen-

forderung der Fa. X GmbH in Höhe weiterer

938,96 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz

seit dem 27.08.2001 zu befreien.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

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