20 S 263/01•Landgericht Düsseldorf, 2002-07-19, 20 S 263/01
Landgericht Düsseldorf, 2002-07-19, 20 S 263/01
20 S 263/01Kantonsgericht19.07.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 20 S 263/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-07-19
Aktenzeichen: 20 S 263/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0719.20S263.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
hat die 20. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 19.07.2002
durch ihre Richter X, X und X
für R e c h t erkannt:
Auf die Berufung der Klägerin wird das Schlussurteil
des Amtsgerichts Düsseldorf vom 09.11.2001
- 32 C 11521/01 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Über das Teilanerkenntnisurteil vom 28.09.2001 hinaus
wird der Beklagte verurteilt, die Klägerin von der Mietwagen-
forderung der Fa. X GmbH in Höhe weiterer
938,96 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz
seit dem 27.08.2001 zu befreien.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
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