12 O 415/98•Landgericht Düsseldorf, 2002-07-31, 12 O 415/98
Landgericht Düsseldorf, 2002-07-31, 12 O 415/98
12 O 415/98Kantonsgericht31.07.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 12 O 415/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-07-31
Aktenzeichen: 12 O 415/98
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0731.12O415.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 17. April 2002 durch die Richter x
für Recht erkannt :
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist für die Beklagte zu 2, hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheit in Höhe von 20.000,- Euro vorläufig
vollstreckbar.
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