Landgericht Düsseldorf, 2002-07-31, 12 O 415/98

12 O 415/98Kantonsgericht31.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 415/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-07-31

Aktenzeichen: 12 O 415/98

ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0731.12O415.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat die 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 17. April 2002 durch die Richter x

für Recht erkannt :

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist für die Beklagte zu 2, hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheit in Höhe von 20.000,- Euro vorläufig

vollstreckbar.

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