4a O 153/02•Landgericht Düsseldorf, 2002-08-08, 4a O 153/02
Landgericht Düsseldorf, 2002-08-08, 4a O 153/02
4a O 153/02Kantonsgericht08.08.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 153/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-08-08
Aktenzeichen: 4a O 153/02
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0808.4A.O153.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Antragsgegnerin wird verurteilt, die auf der Grundlage des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) vom 19. Juni 1970 beim Europäischen Patentamt als Anmeldeamt am 14. März 2000 unter Inanspruchnahme der Priorität aus der deutschen Patentanmeldung xxxxxxxxxxxxxx vom 24. April 1999 zum Patent angemeldete und beim Europäischen Patentamt unter dem Aktenzeichen xxxxxxxxxxxx geführte Diensterfindung für die Tschechische Republik freizugeben.
II.
Die Kosten des Verfahrens werden zu 30 % der Antragsgegnerin, zu 70 % dem Ant-ragsteller auferlegt.
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