4 O 226/01•Landgericht Düsseldorf, 2002-08-13, 4 O 226/01
Landgericht Düsseldorf, 2002-08-13, 4 O 226/01
4 O 226/01Kantonsgericht13.08.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 O 226/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-08-13
Aktenzeichen: 4 O 226/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0813.4O226.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 17.546,17 EUR (= 34.317,33 DM) nebst 11,25 % Zinsen aus 7.180,63 EUR (= 14.044,10 DM) seit dem 22. Februar 2001 sowie aus weiteren 10.365,54 EUR (= 20.273,23 DM) seit dem 6. September 2001 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 85 % und der Kläger zu 15 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.600,-- EUR. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 300,-- EUR abwenden, wenn die Beklagte vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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