2a O 312/01•Landgericht Düsseldorf, 2002-08-14, 2a O 312/01
Landgericht Düsseldorf, 2002-08-14, 2a O 312/01
2a O 312/01Kantonsgericht14.08.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2a O 312/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-08-14
Aktenzeichen: 2a O 312/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0814.2A.O312.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2a. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 2 a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 10. Juli 2002 durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht x und die Richterinnen am Landgericht x
für R e c h t erkannt:
Die Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 12.9.2001, Az. 2 a O 109/00, wird in Höhe eines Betrages von EUR 248,62 (DM 486,25) für unzulässig erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/4 und die Beklagte zu 3/4.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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