Landgericht Düsseldorf, 2002-08-20, 25 T 359/02

25 T 359/02Kantonsgericht20.08.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 25 T 359/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-08-20

Aktenzeichen: 25 T 359/02

ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0820.25T359.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

hat die 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die sofortige Be-schwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 24. Mai 2002 durch die Richterinnen am Landgericht A, B und C

am 20. August 2002

beschlossen:

Die Beschwerde wird auf Kosten der Schuldnerin zurück-gewiesen.

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