12 O 538/01•Landgericht Düsseldorf, 2002-08-21, 12 O 538/01
Landgericht Düsseldorf, 2002-08-21, 12 O 538/01
12 O 538/01Kantonsgericht21.08.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 12 O 538/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-08-21
Aktenzeichen: 12 O 538/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0821.12O538.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 3. Juli 2002
für Recht erkannt:
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin
auferlegt.
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin
darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung
in Höhe von 1.200,00 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
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