1 O 734/01•Landgericht Düsseldorf, 2002-09-03, 1 O 734/01
Landgericht Düsseldorf, 2002-09-03, 1 O 734/01
1 O 734/01Kantonsgericht03.09.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 1 O 734/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-09-03
Aktenzeichen: 1 O 734/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0903.1O734.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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