Landgericht Düsseldorf, 2002-09-03, 1 O 734/01

1 O 734/01Kantonsgericht03.09.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 1 O 734/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-09-03

Aktenzeichen: 1 O 734/01

ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0903.1O734.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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