4a O 232/01•Landgericht Düsseldorf, 2002-09-03, 4a O 232/01
Landgericht Düsseldorf, 2002-09-03, 4a O 232/01
4a O 232/01Kantonsgericht03.09.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 232/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-09-03
Aktenzeichen: 4a O 232/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0903.4A.O232.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
III.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7.000,- EUR vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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