Landgericht Düsseldorf, 2002-09-03, 4a O 232/01

4a O 232/01Kantonsgericht03.09.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 232/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-09-03

Aktenzeichen: 4a O 232/01

ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0903.4A.O232.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

III.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7.000,- EUR vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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