4 O 149/01•Landgericht Düsseldorf, 2002-09-05, 4 O 149/01
Landgericht Düsseldorf, 2002-09-05, 4 O 149/01
4 O 149/01Kantonsgericht05.09.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 O 149/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-09-05
Aktenzeichen: 4 O 149/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0905.4O149.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.830,82,-- EUR (= 25.094,91,-- DM) nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18. Mai 2001 zu zah-len. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 63 % und die Beklagte zu 37 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 14.800,-- EUR und für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.900,-- EUR.
Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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