Landgericht Düsseldorf, 2002-09-18, 37 O 200/09 (Kart)

37 O 200/09 (Kart)Kantonsgericht18.09.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 37 O 200/09 (Kart) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-09-18

Aktenzeichen: 37 O 200/09 (Kart)

ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0918.37O200.09KART.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Kammer für Handelssachen

Tenor

werden die Anträge der Beklagten, das Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die von den Beklagten eingelegten Einsprüche gegen die Bußgeldbescheide des Bundeskartellamts auszusetzen, sowie die hilfsweise gestellten Anträge auf Verlängerung der Klageerwiderungsfrist zurückgewiesen.

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