23 S 337/01•Landgericht Düsseldorf, 2002-09-25, 23 S 337/01
Landgericht Düsseldorf, 2002-09-25, 23 S 337/01
23 S 337/01Kantonsgericht25.09.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 23 S 337/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-09-25
Aktenzeichen: 23 S 337/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0925.23S337.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 1. Juni 2001 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf -41 C 16579/00- wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
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