24 S 203/01•Landgericht Düsseldorf, 2002-10-09, 24 S 203/01
Landgericht Düsseldorf, 2002-10-09, 24 S 203/01
24 S 203/01Kantonsgericht09.10.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 24 S 203/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-10-09
Aktenzeichen: 24 S 203/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:1009.24S203.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
der Mitglieder der Wohnungseigentumsgemeinschaft X
hat die 24. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 18. September 2001 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters am Landgericht x, des Richters am Landgericht x und der Richterin x
für Recht erkannt:
Auf die Berufung der Kläger wird das am 9.3.2001 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düssseldorf - 31 C 17354/00 -abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, das auf dem Balkon der von ihnen angemieteten Wohnung im Hause x aufgestellte Gewächshaus zu entfernen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Von der Darstellung eines Tatbestandes wird nach § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.
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