Landgericht Düsseldorf, 2002-10-23, 34 O (Kart) 72/02

34 O (Kart) 72/02Kantonsgericht23.10.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 34 O (Kart) 72/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-10-23

Aktenzeichen: 34 O (Kart) 72/02

ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:1023.34O.KART72.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 28. August 2002 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht x sowie die Handelsrichter x

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 8.000,00 EUR , welche auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden kann, vorläufig vollstreckbar.

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