34 O (Kart) 72/02•Landgericht Düsseldorf, 2002-10-23, 34 O (Kart) 72/02
Landgericht Düsseldorf, 2002-10-23, 34 O (Kart) 72/02
34 O (Kart) 72/02Kantonsgericht23.10.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 34 O (Kart) 72/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-10-23
Aktenzeichen: 34 O (Kart) 72/02
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:1023.34O.KART72.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 28. August 2002 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht x sowie die Handelsrichter x
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 8.000,00 EUR , welche auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden kann, vorläufig vollstreckbar.
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