5 O 401/98•Landgericht Düsseldorf, 2002-10-23, 5 O 401/98
Landgericht Düsseldorf, 2002-10-23, 5 O 401/98
5 O 401/98Kantonsgericht23.10.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 5 O 401/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-10-23
Aktenzeichen: 5 O 401/98
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:1023.5O401.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 5.971,07 Euro (=11.678,40 DM) nebst 4% Zinsen seit dem 16.09.1997 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 45% und die Beklagte zu 55%.Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung von 110% vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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