1 O 337/02•Landgericht Düsseldorf, 2002-10-24, 1 O 337/02
Landgericht Düsseldorf, 2002-10-24, 1 O 337/02
1 O 337/02Kantonsgericht24.10.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 1 O 337/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-10-24
Aktenzeichen: 1 O 337/02
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:1024.1O337.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist für den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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