Landgericht Düsseldorf, 2002-10-29, 4a O 464/01

4a O 464/01Kantonsgericht29.10.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 464/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-10-29

Aktenzeichen: 4a O 464/01

ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:1029.4A.O464.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat die 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 17. September 2002

für Recht erkannt:

l.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägerinnen als Gesamtschuldnern auferlegt.

III.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,- EUR vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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