4a O 464/01•Landgericht Düsseldorf, 2002-10-29, 4a O 464/01
Landgericht Düsseldorf, 2002-10-29, 4a O 464/01
4a O 464/01Kantonsgericht29.10.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 464/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-10-29
Aktenzeichen: 4a O 464/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:1029.4A.O464.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 17. September 2002
für Recht erkannt:
l.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägerinnen als Gesamtschuldnern auferlegt.
III.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,- EUR vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.