Landgericht Düsseldorf, 2002-11-13, 11 O 555/01

11 O 555/01Kantonsgericht13.11.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 11 O 555/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-11-13

Aktenzeichen: 11 O 555/01

ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:1113.11O555.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger von der gegenüber der M GbR in Wesel bestehenden Verbindlichkeit aus der Rechnung vom 31. 07.2001 in Höhe von4.867,70 "EUR (= 9.52'0,40 DM} freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen ..'

·Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 55% und

die Beklagte zu 45 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistungen können auch durch die Bürgschaft einer großen deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.