24 T 101/02•Landgericht Düsseldorf, 2002-11-19, 24 T 101/02
Landgericht Düsseldorf, 2002-11-19, 24 T 101/02
24 T 101/02Kantonsgericht19.11.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 24 T 101/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-11-19
Aktenzeichen: 24 T 101/02
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:1119.24T101.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 24. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
am 19. November 2002
durch den Richter am Landgericht x als Einzelrichter
beschlossen:
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Neuss vom 11.10.2002 in Gestalt des Beschlusses vom 28.10.2002 - 42 C 5019/02 - aufgehoben.
Dem Amtsgericht Neuss - Richter - wird aufgegeben, den Antrag der Kläger vom 19.09.2002 (Bl. 32 d. A,) unter Beachtung nachstehender Gründe erneut zu bescheiden und dabei auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden,
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