4a O 51/02•Landgericht Düsseldorf, 2002-11-28, 4a O 51/02
Landgericht Düsseldorf, 2002-11-28, 4a O 51/02
4a O 51/02Kantonsgericht28.11.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 51/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-11-28
Aktenzeichen: 4a O 51/02
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:1128.4A.O51.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
IV.
Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 80.000,-- Euro
vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Inland als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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