Landgericht Düsseldorf, 2002-11-28, 4a O 51/02

4a O 51/02Kantonsgericht28.11.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 51/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-11-28

Aktenzeichen: 4a O 51/02

ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:1128.4A.O51.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

IV.

Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 80.000,-- Euro

vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte und selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Inland als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

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