Landgericht Düsseldorf, 2002-12-17, 4b O 80/02

4b O 80/02Kantonsgericht17.12.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 80/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-12-17

Aktenzeichen: 4b O 80/02

ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:1217.4B.O80.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4b Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 14.900,-- EUR vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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