Landgericht Düsseldorf, 2003-01-24, 11 O 300/98

11 O 300/98Kantonsgericht24.01.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 11 O 300/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-01-24

Aktenzeichen: 11 O 300/98

ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0124.11O300.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat die 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 6. Dezember 2000 durch die Richterin am Landgericht x als Einzelrichterin

für Rech t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die Bürgschaft einer großen deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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