11 O 300/98•Landgericht Düsseldorf, 2003-01-24, 11 O 300/98
Landgericht Düsseldorf, 2003-01-24, 11 O 300/98
11 O 300/98Kantonsgericht24.01.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 11 O 300/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-01-24
Aktenzeichen: 11 O 300/98
ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0124.11O300.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 6. Dezember 2000 durch die Richterin am Landgericht x als Einzelrichterin
für Rech t erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die Bürgschaft einer großen deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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