34 O 188/02•Landgericht Düsseldorf, 2003-01-29, 34 O 188/02
Landgericht Düsseldorf, 2003-01-29, 34 O 188/02
34 O 188/02Kantonsgericht29.01.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 34 O 188/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-01-29
Aktenzeichen: 34 O 188/02
ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0129.34O188.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4 . Kammer für Handelssachen
Tenor
In dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
hat die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 15. Januar 2003 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht x als Vorsitzenden
für Recht erkannt:
Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf vom 25. November 2002 (34 0 188/02) wird bestätigt.
Der Antragsgegnerin werden auch die weiteren Kosten des Verfahrens auferlegt.
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