Landgericht Düsseldorf, 2003-02-12, 2a O 15/00

2a O 15/00Kantonsgericht12.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 15/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-02-12

Aktenzeichen: 2a O 15/00

ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0212.2A.O15.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2a. Zivilkammer

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat die 2 a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Ver-handlung vom 22. Januar 2003

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.700,00 EUR vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer als Großbank anerkannten deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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