32 O 157/01•Landgericht Düsseldorf, 2003-02-18, 32 O 157/01
Landgericht Düsseldorf, 2003-02-18, 32 O 157/01
32 O 157/01Kantonsgericht18.02.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 32 O 157/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-02-18
Aktenzeichen: 32 O 157/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0218.32O157.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 900,00 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheit darf auch durch Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Europäischen Union geleistet werden.
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