Landgericht Düsseldorf, 2003-02-18, 4b O 89/02

4b O 89/02Kantonsgericht18.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 89/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-02-18

Aktenzeichen: 4b O 89/02

ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0218.4B.O89.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 14.500,- € vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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