Landgericht Düsseldorf, 2003-03-05, 4 O 17/02

4 O 17/02Kantonsgericht05.03.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4 O 17/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-03-05

Aktenzeichen: 4 O 17/02

ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0305.4O17.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin 353.858,20 € nebst 5 % Zinsen seit dem 05.11.1999 zu zahlen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu tragen.

III.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 452.000,00 € vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundes-republik Deutschland ansässigen Großbank oder öffent-lich rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

IV.

Der Streitwert wird auf 353.858,20 € festgesetzt.

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