21 S 427/01•Landgericht Düsseldorf, 2003-03-13, 21 S 427/01
Landgericht Düsseldorf, 2003-03-13, 21 S 427/01
21 S 427/01Kantonsgericht13.03.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 21 S 427/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-13
Aktenzeichen: 21 S 427/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0313.21S427.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin
Tenor
hat die 21. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 06. Februar 2003
durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht X,
die Richterin am Landgericht X und
den Richter X
für R e c h t erkannt:
Die Berufung des Klägers gegen das am 24. September 2001
verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 58 C 789/01 -
wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO a.F.
abgesehen.
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