Landgericht Düsseldorf, 2003-03-27, 4 O 587/99

4 O 587/99Kantonsgericht27.03.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4 O 587/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-03-27

Aktenzeichen: 4 O 587/99

ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0327.4O587.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Widerklage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten, auch soweit der Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt wurde, auferlegt.

III.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung von 31.000 € vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Großbank oder öffentlich rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

IV.

Der Streitwert wird auf 1.000.000,00 DM ( 511.291,88 €) festgesetzt.

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