45 StL 5/03•Landgericht Düsseldorf, 2003-07-24, 45 StL 5/03
Landgericht Düsseldorf, 2003-07-24, 45 StL 5/03
45 StL 5/03Kantonsgericht24.07.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 45 StL 5/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-07-24
Aktenzeichen: 45 StL 5/03
ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0724.45STL5.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen
Tenor
Gegen den Berufsangehörigen wird wegen einer Berufspflichtverletzung auf einen Verweis und eine Geldbuße in Höhe von 3.000,- Euro erkannt.
Der Berufsangehörige trägt die Verfahrenskosten und seine notwendigen Auslagen.
Angewandte Vorschriften: §§ 57 Abs. 1 und 2, 4 Nr. 1, 89, 90 StBerG.
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