Landgericht Düsseldorf, 2003-08-26, 32 O 56/03

32 O 56/03Kantonsgericht26.08.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 32 O 56/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-08-26

Aktenzeichen: 32 O 56/03

ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0826.32O56.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 290.000,- € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. März 2003 zu zahlen Zug um Zug gegen die Über-gabe eines Rammgerätes ZR 20 T.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.