32 O 56/03•Landgericht Düsseldorf, 2003-08-26, 32 O 56/03
Landgericht Düsseldorf, 2003-08-26, 32 O 56/03
32 O 56/03Kantonsgericht26.08.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 32 O 56/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-08-26
Aktenzeichen: 32 O 56/03
ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0826.32O56.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 290.000,- € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. März 2003 zu zahlen Zug um Zug gegen die Über-gabe eines Rammgerätes ZR 20 T.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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