21 S 471/02•Landgericht Düsseldorf, 2003-08-28, 21 S 471/02
Landgericht Düsseldorf, 2003-08-28, 21 S 471/02
21 S 471/02Kantonsgericht28.08.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 21 S 471/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-08-28
Aktenzeichen: 21 S 471/02
ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0828.21S471.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter/in
Tenor
hat die 21. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 7. August 2003
durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht X,
die Richterin am Landgericht X und
den Richter Dr. X
für R e c h t erkannt:
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25. Juni 2002
verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf -48 C 4406/02-
teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.245,89 EUR nebst
Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem
01.09.2001 sowie 5,11 EUR vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
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