36 O 193/02•Landgericht Düsseldorf, 2003-08-28, 36 O 193/02
Landgericht Düsseldorf, 2003-08-28, 36 O 193/02
36 O 193/02Kantonsgericht28.08.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 36 O 193/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-08-28
Aktenzeichen: 36 O 193/02
ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0828.36O193.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.175,31 Euro
zu zahlen.
im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt zu 9/10 die Klägerin, zu 1/10 die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Leistung einer Sicherheit von 120 % jeder Partei des jeweils von ihr aus dem Urteil vorläufig vollstreckbaren Betrages.
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