Landgericht Düsseldorf, 2003-08-28, 36 O 193/02

36 O 193/02Kantonsgericht28.08.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 36 O 193/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-08-28

Aktenzeichen: 36 O 193/02

ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0828.36O193.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.175,31 Euro

zu zahlen.

im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt zu 9/10 die Klägerin, zu 1/10 die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Leistung einer Sicherheit von 120 % jeder Partei des jeweils von ihr aus dem Urteil vorläufig vollstreckbaren Betrages.

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