4a O 212/00•Landgericht Düsseldorf, 2003-09-02, 4a O 212/00
Landgericht Düsseldorf, 2003-09-02, 4a O 212/00
4a O 212/00Kantonsgericht02.09.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 212/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-09-02
Aktenzeichen: 4a O 212/00
ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0902.4A.O212.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
III.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung
des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig voll-
streckbar.
Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürg-
Schaft einer in Deutschland als Zoll- oder Steuerbürgin
Zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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