Landgericht Düsseldorf, 2003-09-02, 4a O 212/00

4a O 212/00Kantonsgericht02.09.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 212/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-09-02

Aktenzeichen: 4a O 212/00

ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0902.4A.O212.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

III.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung

des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig voll-

streckbar.

Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürg-

Schaft einer in Deutschland als Zoll- oder Steuerbürgin

Zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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