Landgericht Düsseldorf, 2003-09-18, 1O85_03

1O85_03Kantonsgericht18.09.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 1O85_03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-09-18

Aktenzeichen: 1O85_03

ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0918.1O85.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichteri

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist für die Beklagte vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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