1O85_03•Landgericht Düsseldorf, 2003-09-18, 1O85_03
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 1O85_03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-09-18
Aktenzeichen: 1O85_03
ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0918.1O85.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichteri
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist für die Beklagte vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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