14d O 116/03•Landgericht Düsseldorf, 2003-10-08, 14d O 116/03
Landgericht Düsseldorf, 2003-10-08, 14d O 116/03
14d O 116/03Kantonsgericht08.10.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 14d O 116/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-10-08
Aktenzeichen: 14d O 116/03
ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:1008.14D.O116.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14d. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt,
Der Einspruch des Beklagten gegen den Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen vom 18.06.2003 (AZ: 03-216957-0-1) wird gemäß §§ 700 Abs. 1, 341 ZPO als unzulässig verworfen.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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