Landgericht Düsseldorf, 2003-10-08, 34 O (Kart) 140/03

34 O (Kart) 140/03Kantonsgericht08.10.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 34 O (Kart) 140/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-10-08

Aktenzeichen: 34 O (Kart) 140/03

ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:1008.34O.KART140.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

In dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

hat die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 8. Oktober 2003

für Recht erkannt:

Der Antrag der Antragstellerin auf Erlaß einer einstweiligen Verfü-gung vom 9. September 2003 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragstellerin bleibt vor-behalten, die Vollstreckung der Antragsgegnerin durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 8.000,00 EUR abwenden, wenn nicht zu-vor die Antragsgegnerin ihrerseits Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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