34 O (Kart) 140/03•Landgericht Düsseldorf, 2003-10-08, 34 O (Kart) 140/03
Landgericht Düsseldorf, 2003-10-08, 34 O (Kart) 140/03
34 O (Kart) 140/03Kantonsgericht08.10.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 34 O (Kart) 140/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-10-08
Aktenzeichen: 34 O (Kart) 140/03
ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:1008.34O.KART140.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
In dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
hat die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 8. Oktober 2003
für Recht erkannt:
Der Antrag der Antragstellerin auf Erlaß einer einstweiligen Verfü-gung vom 9. September 2003 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragstellerin bleibt vor-behalten, die Vollstreckung der Antragsgegnerin durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 8.000,00 EUR abwenden, wenn nicht zu-vor die Antragsgegnerin ihrerseits Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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