4a O 562/99•Landgericht Düsseldorf, 2003-10-28, 4a O 562/99
Landgericht Düsseldorf, 2003-10-28, 4a O 562/99
4a O 562/99Kantonsgericht28.10.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 562/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-10-28
Aktenzeichen: 4a O 562/99
ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:1028.4A.O562.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
III.
Das Urteil ist für den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer im Gebiet der Europäischen Union ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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