Landgericht Düsseldorf, 2003-12-09, 4a O 143/03

4a O 143/03Kantonsgericht09.12.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 143/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-09

Aktenzeichen: 4a O 143/03

ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:1209.4A.O143.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger darüber Auskunft zu erteilen, auf welches in Deutschland geltende Patent sich der Hinweis „Patentierter Wirkstoffkomplex„ auf der Flasche des Produktes G stützt.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

III.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,00 Euro vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in der Europäischen Union ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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