Landgericht Düsseldorf, 2003-12-11, 21 S 112/03

21 S 112/03Kantonsgericht11.12.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 21 S 112/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-11

Aktenzeichen: 21 S 112/03

ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:1211.21S112.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter/in

Tenor

hat die 21. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 20.11.2003

durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht X,

die Richterin am Landgericht X

und den Richter X

für R e c h t erkannt:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 4.2.2003 verkündete Urteil des Amtsge-richts Düsseldorf - 48 C 12629/02 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagten 380,13 Euro nebst 2% Zinsen ab dem 20.6.2002 sowie weiterer 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 1.10.2002 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

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