Landgericht Düsseldorf, 2003-12-12, 39 O 74/03

39 O 74/03Kantonsgericht12.12.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 39 O 74/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-12

Aktenzeichen: 39 O 74/03

ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:1212.39O74.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klagen werden abgewiesen, die - zum Teil hilfsweise - erhobenen Feststellungsklagen der Klägerin zu 3. als unzulässig.

Die durch die Nebeninterventionen entstandenen Kosten haben die Nebenintervenienten jeweils selbst zu tragen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 1. und 2. zu 1/3 als Gesamtschuldner, die Klägerin zu 3. zu 2/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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