34 O (Kart) 7/04•Landgericht Düsseldorf, 2004-04-28, 34 O (Kart) 7/04
Landgericht Düsseldorf, 2004-04-28, 34 O (Kart) 7/04
34 O (Kart) 7/04Kantonsgericht28.04.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 34 O (Kart) 7/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-04-28
Aktenzeichen: 34 O (Kart) 7/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:0428.34O.KART7.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 24. März 2004
für R e c h t erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 23.630,95 EUR nebst Zinsen in Hö-he von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.11.2003 zu zah-len.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 36 % und der Beklagten zu 64 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags vor der Vollstreckung leistet.
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