19 T 42/04•Landgericht Düsseldorf, 2004-05-06, 19 T 42/04
Landgericht Düsseldorf, 2004-05-06, 19 T 42/04
19 T 42/04Kantonsgericht06.05.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 19 T 42/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-05-06
Aktenzeichen: 19 T 42/04
ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:0506.19T42.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
Tenor
In dem Wohnungseigentumsverfahren
hat die 19. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht A, den Richter am Landge-richt B und die Richterin C
am 06.05.2004
beschlossen:
Die Gerichtskosten des Verfahrens werden den Antragsgegnern auferlegt.
Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten war nicht veranlasst.
Wert für das Beschwerdeverfahren: 2.500,- EUR
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